SCHULORDNUNG

Wir wollen uns in unserer Schule wohl fühlen.

 

Deshalb gibt es einige Regeln, an die sich Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern halten sollten:

 

Vor und nach dem Unterricht:

 

Unterrichtszeiten:

 

1. Stunde: 08.00 Uhr bis 08.45 Uhr
2. Stunde: 08.45 Uhr bis 09.30 Uhr
3. Stunde: 09.55 Uhr bis 10.40 Uhr
4. Stunde: 10.40 Uhr bis 11.25 Uhr
5. Stunde: 11.35 Uhr bis 12.20 Uhr
6. Stunde: 12.20 Uhr bis 13.05 Uhr

 

Die Schulwegpläne dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Sie sollten eingehalten werden. Wir empfehlen die Schüler erst nach bestandener Fahrprüfung mit dem Fahrrad zur Schule kommen zu lassen.

 

Vor Schulbeginn ist die Aufsicht durch eine Lehrkraft ab 7.50 Uhr gewährleistet.

 

Unmittelbar nach Unterrichtsschluss machen sich die Schüler/innen auf den Heimweg oder gehen direkt in die Kernzeitbetreuung.

 

Eltern bringen ihre Kinder bis zum Schulhofeingang.Bei Abholung warten die Eltern vor dem Schulgelände.

 

In der Pause und auf dem Schulhof:

 

Während der großen Pause vespert jede Klasse gemeinsam im Klassenzimmer. Anschließend gehen alle auf den Schulhof. Das Schulgrundstück darf dabei nicht verlassen werden.

 

Auf dem Vorderhof können bei schönem Wetter die Spielgeräte aus dem Spielewagen benutzt werden. Beim Aufräumen und beim Umgang mit den Spielgeräten gelten die vereinbarten Regeln.

 

Auf dem Hinterhof sind Spiele mit weichen Bällen, Tischtennis, Basketball und Fangspiele erlaubt. Die Spielgeräte zum Klettern sollten aufgrund der Verletzungsgefahr nur bei trockener Witterung benutzt werden.

 

Das Schneeballwerfen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

 

Die Toiletten sollten möglichst in den Pausen benutzt und wieder sauber verlassen werden.

 

Im Schulgebäude und im Klassenzimmer:

 

Verantwortlich für die Sauberkeit und Ordnung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist jede/r einzelne Schüler/in. Unsere Schule ist schöner, wenn kein Abfall herumliegt.

 

In den Klassenzimmern wird der Müll getrennt.

 

Mit Schuleigentum ist sorgsam umzugehen.

 

In den Klassenzimmern und Fachräumen besteht Hausschuhpflicht.

 

Jacken, Schirme und Turnbeutel gehören aus hygienischen Gründen an die Garderobe.

 

Wertgegenstände werden auf eigene Verantwortung mitgebracht.

 

In den Klassenzimmern, im TW-Raum, in der Sport- und Schwimmhalle gelten die vereinbarten Regeln.

 

Die Sporthalle darf nur mit sauberen Sportschuhen betreten werden (keine schwarzen Sohlen).

 

Im Krankheitsfall:

 

Kranke Kinder müssen am ersten Fehltag an der Schule telefonisch abgemeldet werden. Bei längerer Erkrankung muss das Kind (ab dem dritten Tag) schriftlich beim Klassenlehrer/Klassenlehrerin entschuldigt werden.

 

Beurlaubung:

 

Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und auf rechtzeitig gestellten Antrag möglich. Bei Beurlaubungen bis zu zwei Tagen entscheidet der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin. Ab drei Tagen muss ein schriftlicher Antrag bei der Schulleitung gestellt werden.

 

Beurlaubungen unmittelbar vor und nach Schulferien müssen in jedem Fall schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.

 

Eltern – Schüler/innen – Lehrer/innen:

 

Zuständig für die Belange der Schüler/innen ist in erster Linie der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin. Schüler und Schülerinnen können auch eine Lehrkraft ihres Vertrauens oder die Schulleitung jederzeit um Auskunft, Rat und Hilfe bitten.

GRUNDSCHULE NOTZINGEN

Silcherstraße 7
73274 Notzingen
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